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Friedhof Patersdorf

Die Gemeinde Patersdorf hat am 01.01.1974 die Verwaltung des Friedhofes von der katholischen Pfarrkirchenstiftung Patersdorf übernommen. Wir haben zur Zeit rund 300 Familiengräber, 60 Einzelgräber, 6 Kindergräber, und 3 Urnenwände mit insgesamt 36 Urnenfeldern zu verwalten.
Der Friedhof ist als Pflichtaufgabe der Gemeinde eine kostenrechnende Einrichtung, das heißt, er unterliegt dem Kostendeckungsprinzip. Alle anfallenden Kosten müssen demnach von den Benutzern vollständig übernommen werden, ohne dass die Gemeinde allgemeine Finanzmittel aufwenden muss.

Fragen zum Friedhof

  1. Frage: Was kostet die Verlängerung eines Familiengrabes? Antwort: Ein abgelaufenes Familiengrab wird grundsätzlich für 10 Jahre verlängert. Die Jahresgebühr beträgt 54,00 Euro, also 540,00 Euro für 10 Jahre.
  2. Frage: Welche Beerdigungskosten fallen an, wenn bisher kein Familiengrab vorhanden ist? Antwort: Siehe Berechnung unter Spalte b).
  3. Frage: Welche Beerdigungskosten fallen für eine Urnenbeisetzung in der Urnenwand an? Antwort: Siehe Berechnung unter Spalte c).

Ansatz

b) Familiengrab

c) Urnenwandgrab

Familiengrabplatzgebühr für 15 Jahre Ruhefrist (54,00 Euro/Jahr)
Gebühr Urnenwandgrab ist gleich hoch wie Familienerdgrab

810,00 €

810,00 €

Beisetzungs- und Bestattungsgebühren (Grabaushub Fa. Stangl)

336,00 €

Tieferlegungskosten

97,00 €

Leichenhausgebühren

180,00 €

180,00 €

Sargträger

90,00 €

Kostenpauschale für Friedhofswärter

90,00 €

90,00 €

Fundament für Grabstein

202,00 €

Antragsgebühr für Errichtung eines Grabdenkmals

15,00 €

Beschriftung Platte Urnenwand (Pro Buchstabe 9,05 € (2011) 30 Buchstaben)

271,50 €

Gesamt:

1.820,00 €

1.351,50 €

Friedhofsgebühren

Urnenwandgrab (Urnennische) im Jahr

54,00 Euro

Familiengrab im Jahr

54,00 Euro

Einzelgrab im Jahr

30,00 Euro

Leichenhausgebühr

180,00 Euro